Der Finanzlotsenausblick – Was ändert sich 2023?
2022 kam und hatte einige Krisen für uns im Gepäck. Aber so schnell das Jahr kam, ist es auch schon wieder vorbei. 2023 steht vor der Tür. Traditionell geht mit dem Jahreswechsel auch ein Bündel an Neuerungen und Änderungen einher. Aufgrund der politischen Gesamtsituation fallen die Änderungen subjektiv größer aus als üblich. Deshalb blicken wir auf das kommende Jahr und schweifen einmal quer durch die Neuerungen.
Welche Änderungen stehen 2023 an?
Für uns alle ändern sich viele Dinge als Verbraucher/innen. Die Tabaksteuer steigt und die Mehrwegpflicht in der Gastronomie wird eingeführt. Die größten Änderungen, die unter die Kategorie unüblich fallen, sind die Strom- und Gaspreisbremse.
Um die Mobilität weiter bezahlbar zu gestalten, kommt die Nachfolge für das beliebte 9€-Ticket im Nahverkehr- das Deutschlandticket. In der Mobilität wird die Subventionierung von E-Autos gesenkt, für Plug-in-Hybride vollständig aufgehoben und der ursprünglich gestaffelte CO2-Preis steigt nicht wie ursprünglich festgelegt an. Im Versicherungsbereich werden für Autofahrer die Typen- und Regionalklassen angepasst. Die LKW-Maut wird angehoben und die Maskenpflicht im Verbandskasten wird eingeführt.
Hinzu kommen umfangreiche Reformen im Sozialleistungsbereich der Bundesrepublik. Wie wir vor zwei Wochen schon berichtet haben, wird das Kindergeld angepasst. Das Wohngeld wird genauso wie die Grundsicherung, auch Hartz IV genannt, reformiert. Künftig wird das Bürgergeld eine Reihe von Änderungen nach sich ziehen. Steuerlich ändern sich ebenfalls viele Dinge. Der Kinderfreibetrag wird angehoben – speziell für junge Eltern bei der Einkommenssteuer von großer Relevanz. Der allgemeine Grundfreibetrag wird ebenfalls angehoben. Der Sparer-Pauschbetrag wird ebenfalls angepasst.
In der Arbeitswelt ändern sich die Grenzen beim Verdienst eines Midijob. Der Ausbildungsfreibetrag steigt an – auch dies ist speziell für unsere junge Leserschaft von großer Relevanz. Für Pflegekräfte steigt der Mindestlohn an. Für alle soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt werden.
Änderungen die uns als Verbraucher alle betreffen
Die Strom- und Gaspreisbremse und Bremse für Fernwärmekunden sind sicherlich die beiden wichtigsten Änderungen im kommenden Jahr. Die Probleme sind für jeden offensichtlich. Daher fällt die Lösung auch groß aus und ist auf den zweiten Blick auch weniger kompliziert, als man denkt. Es sind nur drei Faktoren für deinen Haushalt relevant. Der Beginn der Gültigkeit, die Höhe des Preises bei der Deckelung und die Menge der Deckelung. Die Strompreisbremse gilt zwar erst ab dem 01. März 2023, wird aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gutgeschrieben. Der Strompreis wird für Verbraucher bei allen Preisen über 40 Cent/Kilowattstunde auf 40 Cent gedeckelt. Dieser Preis gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs berücksichtigt. Alles darüber hinaus wird zum vereinbarten Tarif mit deinem Versorger abgerechnet. Für alle, die über einen alten Tarif verfügen, der unter 40 Cent liegt, ändert sich nichts. Der Mechanismus ist bei der Gaspreisbremse identisch. Auch diese gilt ab dem 01.03.2023 und wirkt ebenfalls rückwirkend. Der Gaspreis wird dann bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Fernwärmekunden gilt der Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier gilt die Bremse für 80 % des prognostizierten Verbrauchs. Die Berechnung erfolgt automatisch durch deinen Gaslieferanten oder deinem/deiner Vermieter/in.
Raucher müssen sich auch auf eine Preissteigerung von rund 10 Cent pro Schachtel/20Zigaretten einstellen. Die nächsten Preiserhöhungen stehen für 2025 und 2026 fest.
Die Mehrwegpflicht in der To-go-Gastronomie hat das Potenzial, unseren Alltag zu beeinflussen. Vorab Kioske, Imbisse und Spätis mit einer Ladenfläche kleiner als 80 Quadratmeter und weniger als 6 Beschäftigte sind von dieser Regelung ausgenommen. Sofern diese kleinen Geschäfte jedoch zu einer großen Kette gehören, gilt die Ausnahmeregelung nicht. Ab Januar 2023 muss die Gastronomie Mehrwegverpackungen anbieten. Die Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein als die Einwegverpackung. Jedoch darf ein Pfand auf die Mehrwegverpackung erhoben werden.
Änderungen in der Mobilität
Das Potenzial für den größten Einfluss in der Mobilität hat das Deutschlandticket. Dieses Ticket soll der Nachfolger für das sogenannte 9-Euro-Ticket sein und preislich bei 49 € liegen. Es soll als Abo verkauft werden, das monatlich kündbar ist und für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland Geltung besitzt. Der Start erfolgt im April oder Mai 2023, soll für 2 Jahre bis Ende 2024 laufen.
Für Autofahrer kommen dahingegen eine Fülle an Neuerungen auf Sie zu. Zunächst soll der Benzin- und Dieselpreis nicht durch ein weiteres Anheben des CO₂ -Preises belastet werden. Daher wird die geplante Erhöhung um 5 € pro Tonne Kohlenstoffdioxidemmission ausgesetzt. Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge ist ab 2023 teurer. Die Förderungen in Höhe von maximal 6.000,00 € werden auf
maximal 4.500,00 € abgesenkt. Für Plug-in-Hybride entfällt die Förderung komplett. Egal welches Fahrzeug du bewegst, ab dem 01. Februar 2023 muss der Verbandskasten nach der neuen DIN-Norm 13164 auch FFP2-Masken beinhalten. Rund 8 Millionen Autobesitzer müssen auch mit einer höheren Einstufung bei der Typenklasse Ihres Fahrzeugs rechnen. Bei der Regionalklasse müssen sich rund 10 Millionen Autobesitzer auf eine Teuerung einstellen.
Änderungen im Steuer- und Sozialwesen
Für alle, die sich Gedanken zu Ihrer Steuererklärung machen, gibt es ebenfalls gute Neuigkeiten. Die Homeoffice-Pauschale steigt im Jahr 2023 von 600 € auf 1260 € an. Der Grundfreibetrag für jede Person steigt um 561 € auf 10.908 € an. Auch der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 € auf 1.000,00 € an. Insgesamt können von nun an 210 Tage in der Homeofficepauschale zu je 6 € pro Tag angesetzt werden. Für alle Auszubildenden ist der Freibetrag auf 1.200,00 € angehoben worden.
Auch im Sozialwesen gibt es eine Reihe von Änderungen im Jahr 2023. Das Bürgergeld löst das sogenannte Hartz IV ab. Damit geht der Anstieg des Regelsatzes von 449 € auf 502 € einher. Für Kinder und Jugendliche gibt es ebenfalls mehr Geld für den Lebensunterhalt. Bis zum 6. Geburtstag gibt es 33 € mehr pro Monat. Bis zum 14. Geburtstag 37 € und bis zum 18. Geburtstag 44 € mehr pro Monat. Positiv für die Entwicklung von Jugendlichen ist, dass Ihre Arbeit in der Ferienzeit vollständig entlohnt und erhalten bleibt. Hiervon wird künftig kein Anteil angerechnet, wie es in der Vergangenheit üblich war. Weiter positiv ist die Anpassung des Kindergeldes. Hierzu haben wir in der vorletzten Woche schon berichtet. Damit einhergeht auch die Erhöhung des Kinderfreibetrags.
Zuletzt noch wichtig sind die Neuerungen in dem Bereich des Wohngeldes. Ab 2023 steigt der durchschnittliche Zuschuss fürs Wohngeld um 190 € auf 370 € an. Zugleich wird die Gruppe der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet.
Änderungen in der Arbeitswelt
Der Mindestlohn für Pflegekräfte liegt ab dem 01. Mai 2023 bei 13,90 € und ab dem 01.12.2023 bei 14,15 € pro Stunde. Für alle Arbeitnehmer/innen gilt ab dem 01. Januar 2023, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch gelber Schein genannt, nicht mehr postalisch an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verschickt werden muss. Die Arbeitgeber/innen müssen diese Daten elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. Für alle Arbeitnehmer/innen in einem sogenannten Midijob steigt die mögliche Verdienstgrenze von 1.600,00 € auf 2.000,00 € pro Monat an. Die Sozialversicherungsbeiträge sind in dieser Verdienstzone geringer. Für alle von Nachteil ist zugleich die Anhebung der Krankenkassenbeiträge um 0,3 Punkte. Die nunmehr durchschnittlichen 16,2 % des Bruttolohns für Krankenkassen sind ein neuer Spitzenwert, der die Geldbeutel merklich belastet.
Die Lotsenfassung
Das kommende Jahr birgt eine große Menge an Veränderungen. Auf der einen Seite wurden für Autofahrer einige geplante Belastungen verschoben. Auf der anderen Seite wird an einer bezahlbaren Lösung für den ÖPNV zum Frühjahr 2023 gearbeitet. Die Energiekostenkrise zwingt zu einer ganzen Reihe an Maßnahmen. Neben der Preisbremse werden auch Anpassungen im Sozialwesen vorgenommen. Gleichzeitig werden durch steigende Pauschalen ermöglicht, in der Steuererklärung etwas Geld zurückzubekommen. Die Finanzlotsen wünschen besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Wir melden uns am 03. Januar 2023 wieder bei euch.