Lohnt sich eine Steuererklärung? – So bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurück
Wir alle kennen es, machen es und einige schätzen es. Die Arbeit. Wir finanzieren bestenfalls damit unser Leben, unsere Hobbys und bezahlen alle erdenklichen Rechnungen. In Deutschland sind über 42 Millionen Menschen lohn- und einkommensteuerpflichtig. Unbestritten sind Steuerzahlungen wichtig und notwendig, um das Gemeinwohl zu gestalten. Wir alle nutzen täglich Dinge, die mit den 318.301.584.000 € Einkommenssteuer finanziert werden. Allerdings zahlen Millionen von Arbeitnehmern zu viele Steuern. Insbesondere die Bürger, die unter die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung fallen, reichen diese oftmals nicht ein und lassen ein erhebliches Potenzial liegen. In diesem Blog wollen wir euch aufklären und bereiten euch die Informationen auf, die es benötigt, um euch mehr Netto von eurem Brutto zu ermöglichen. Dieser Artikel richtet sich an alle Interessierte. Inhaltlich richten wir uns heute an Arbeitnehmer/innen, die bisher keine Steuererklärung eingereicht haben. Denn eine Steuererklärung kann bares Geld wert sein, weil das Finanzamt über die Lohnsteuer monatlich in den meisten Fällen mehr Steuern einzieht als ihm zusteht. Diesen Überschuss kannst du dir mit geringem Aufwand zurückholen.
Die Einkommenssteuererklärung
Zunächst müssen wir uns jedoch mit der Einkommenssteuererklärung beschäftigen, um ein paar Basics zu klären. Erfahrungsgemäß lohnen sich Einkommenssteuererklärungen in 9 von 10 Fällen. Aber auch im 10. Fall besteht kein Risiko. Sollte bei der Berechnung eine Nachzahlung gefordert werden und die Steuererklärung freiwillig sein, kann die Einreichung der Steuererklärung einfach zurückgezogen werden.Durch Antrag auf Änderung nach § 172 AO oder durch Einspruchserklärung gem. § 347 AO. Nachdem wir das Risiko bei der freiwilligen Steuererklärung geklärt haben, ist noch zu erwähnen, dass alle, die bisher keine Steuererklärung gemacht haben, diese 4 Jahre rückwirkend einreichen können. Formal wird dies Antragsveranlagung genannt. Mit dem 31.12.2022 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018 ab. Dies gilt auch für junge Arbeitnehmer/innen, die gerade aus dem Studium oder aus der Ausbildung kommen oder sich darin noch befinden. Einige von euch werden überrascht sein, wie lohnend gerade die Steuererklärungen in jungen Jahren sein können, um sich ein Vermögen aufzubauen. Wie man das umsetzt, klären wir später.
Neben der Antragsveranlagung für Arbeitnehmer/innen, die vier Jahre rückwirkend die Steuererklärung einreichen können, gibt es noch eine weitere Frist, die gerade für Studenten wichtig ist. Diese können im Wege der Verlustvorträge bis zu 7 Jahre rückwirkend die Steuererklärung abgeben. Besonderheiten für Studenten werden wir in den kommenden Wochen in diesem Blog behandeln. Freut euch darauf.
Die Abgabepflicht bei der Steuererklärung
Die Pflicht zur Abgabe besteht, wenn man erstmalig vom Finanzamt aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Gründen, die eine Abgabepflicht auslösen.
Abgabepflicht ohne Arbeitsverhältnis
Wer in keinem Arbeitsverhältnis stand, aber beispielhaft selbstständig gearbeitet oder ein Gewerbe angemeldet hatte und die daraus erlangten Einkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag lagen, muss eine Steuererklärung abgeben. Diese Einkünfte können auch aus Mieteinnahmen oder ähnlichem resultieren. Beachtet bitte hierbei, dass die Umsätze nicht nur addiert werden, sondern Betriebsausgaben und Werbungskosten von den Umsätzen abzuziehen sind, um die steuerlich relevanten Einkünfte zu ermitteln.
Der steuerliche Grundfreibetrag dient der Absicherung eines Existenzminimums. Das Einkommen wird in dieser Höhe nicht steuerlich belastet. Im Jahre 2020 lag dieser bei 9.408€, im Jahr 2021 lag dieser bei 9.744€ und in diesem Jahr liegt dieser bei 9.984€.
Abgabepflicht mit Arbeitsverhältnis
Alle, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn eine der folgenden Gründe vorliegen:
Eure steuerpflichtigen Nebeneinkünfte im Steuerjahr liegen zwischen 410 € und 820 €. Gleiches gilt auch, wenn ihr mehrere parallellaufende Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern hattet. Eine weitere Gruppe von Gründen zur Abgabe einer Steuererklärung liegt in der Eintragung von Freibeträgen. Grundsätzlich ergibt sich die Pflicht schon mit dem ersten eingetragenen Freibetrag.
Wenn ihr im Steuerjahr Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld in einem Gesamtwert von über 410 € bezogen habt, seid ihr ebenso zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Solltet ihr von der Übertragung von Freibeträgen für ein gemeinsames Kind Gebrauch machen und nicht verheiratet oder bereits geschieden sein, ergibt sich daraus ebenso die Abgabepflicht.
Bei der Wahl der Steuerklassen IV/IV für euch und eure/m Ehepartner/in oder bei einer zeitweisen oder ganzjährigen zugeordneten Steuerklasse V oder VI besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ebenso wie bei Kapitalerträgen, bei denen keine Abgeltungssteuer erhoben werden konnte.
Die freiwillige Steuererklärung
Freiwillig ist eine Einkommensteuererklärung, wenn diese eingereicht wird, obwohl keiner der oben genannten Gründe zutrifft. Diese Gruppe von steuerpflichtigen Bürgern ist deutlich größer als man zunächst denken mag. Im Alltag fallen unter diese Gruppe alle Singles, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und keine weiteren Einkünfte besitzen. Diese Gruppe macht oftmals keine Steuererklärung in Unwissenheit darüber, dass sie in nahezu jedem Fall Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Eure steuerpflichtigen Nebeneinkünfte im Steuerjahr liegen zwischen 410 € und 820 €. Gleiches gilt auch, wenn ihr mehrere parallellaufende Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern hattet. Eine weitere Gruppe von Gründen zur Abgabe einer Steuererklärung liegt in der Eintragung von Freibeträgen. Grundsätzlich ergibt sich die Pflicht schon mit dem ersten eingetragenen Freibetrag.
Wenn ihr im Steuerjahr Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld in einem Gesamtwert von über 410 € bezogen habt, seid ihr ebenso zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Solltet ihr von der Übertragung von Freibeträgen für ein gemeinsames Kind Gebrauch machen und nicht verheiratet oder bereits geschieden sein, ergibt sich daraus ebenso die Abgabepflicht.
Bei der Wahl der Steuerklassen IV/IV für euch und eure/m Ehepartner/in oder bei einer zeitweisen oder ganzjährigen zugeordneten Steuerklasse V oder VI besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ebenso wie bei Kapitalerträgen, bei denen keine Abgeltungssteuer erhoben werden konnte.
Die Steuererklärung für Arbeitnehmer
Nachdem wir nun festgestellt haben, dass eine Steuererklärung gerade für Personen lohnend ist, die diese freiwillig erstellen und abgeben, erläutern wir, welche Unterlagen für eine einfache Steuererklärung benötigt werden.
Die wichtigsten Unterlagen für die Steuererklärung
Zur Erstellung werden zunächst lediglich drei Dinge benötigt – vier Dinge, sofern die Steuererklärung digital erstellt und abgeschickt werden soll.
Zur Bearbeitung und Versendung der Steuererklärung wird nur eure Steuer-Identifikationsnummer, eure Bankverbindung (damit eure Erstattung auch dort landet, wo ihr es euch wünscht) und ein Ausdruck eurer elektronischer Lohnsteuerbescheinigung. Bei der Erstellung und Versendung der Steuererklärung auf digitalem Wege, ist eine entsprechende Software oder schlicht das Zertifikat für ELSTER zusätzlich notwendig.
Mit diesen Mitteln allein kann eine Steuererklärung abgegeben werden.
Die Anlagen der Steuererklärung
Für Arbeitnehmer sind folgende Anlagen je nach Lebensumständen relevant:
- Die Anlage N ist für jeden Arbeitnehmer zwingend, da in dieser Anlage gerade Positionen aus dem Arbeitsverhältnis eingetragen werden.
- Für alle Steuererklärungen ist die Anlage Vorsorgeaufwand wichtig. Hier werden Ausgaben für Versicherungen eingetragen, damit diese für euch steuergünstig berücksichtigt werden können.
- Die Anlage KAP ist für alle Personen eine relevante Anlage, die Einnahmen aus Zinsen- und Kapitalerträgen haben. Da mit der Abgeltungssteuer, die Abgabe meist freiwillig ist, wird diese Anlage meist vernachlässigt. Wichtigkeit besitzt diese Anlage insbesondere dann, wenn das Finanzinstitut Verluste z.B. aus Aktien nicht verrechnet, werden konnten. Auch im Zusammenhang mit der Kirchensteuer ist oftmals das Ausfüllen der Anlage KAP sinnvoll.
- Für jeden von euch, der/die eine Riesterrente vereinbart haben, ist die Anlage AV von großer Bedeutung.
- Für alle unter euch, die vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen müssen die Anlage VL ausfüllen.
- Zuletzt von besonderer Bedeutung für jeden, der neben der Arbeit aus Angestelltenverhältnis noch einer selbstständigen Arbeit nachgeht, ist die Anlage S. Sofern diese Selbstständigkeit als Gewerbe angemeldet ist, ist die Anlage G zusätzlich auszufüllen.
Uns ist bewusst, dass nach dieser Aufzählung, die Abgabe einer Steuererklärung sehr kompliziert wirkt. Tatsächlich kann die erste Anfertigung auch sehr kompliziert sein. Jedoch sollte man sich zugleich bewusst machen, dass seit der „nachgelagerten Versteuerung“ von Renten, die Steuererklärung als Thema, euch das ganze Leben erhalten bleiben wird. Positiv ausgedrückt heißt das, dass ihr bis zum Ableben dauerhaft euer Vermögen entweder schützt oder vermehrt, indem ihr jährlich eine Steuererklärung einreicht. Daher macht es Sinn, sich mit diesem Thema einmal intensiv auseinanderzusetzen, oder dies dauerhaft an eine Person eures Vertrauens abzugeben. Ist euer persönliches Ablagesystem für die jährliche Steuererklärung eingerichtet, ist diese im Nachgang auch einfach und zügig gemacht.
Zur Bearbeitung und Versendung der Steuererklärung wird nur eure Steuer-Identifikationsnummer, eure Bankverbindung (damit eure Erstattung auch dort landet, wo ihr es euch wünscht) und ein Ausdruck eurer elektronischer Lohnsteuerbescheinigung. Bei der Erstellung und Versendung der Steuererklärung auf digitalem Wege, ist eine entsprechende Software oder schlicht das Zertifikat für ELSTER zusätzlich notwendig.
Mit diesen Mitteln allein kann eine Steuererklärung abgegeben werden.
Nutzung der Freibeträge oder „ausführliche“ Werbungskosten
Bei der Erstellung der Steuererklärung, kann man es sich sehr einfach machen, indem man lediglich alle möglichen Freibeträge und Pauschalen einträgt und abschickt. Meist werden auf diesem Wege jedoch wiederum hunderte von Euros „verschenkt“. Bei einer gut eingerichteten Vorbereitung ist die Erstellung einer „ausführlichen Steuererklärung“ nicht so umfangreich, wie man es sich zunächst vorstellt. Die Werbungskosten[i] speisen sich dabei aus mehreren Gruppen und werden daher nachfolgend auch separat behandelt.
Arbeitsunterlagen
Uns ist bewusst, dass eine ausführliche Auflistung der möglichen Unterlagen erschlagend wirken kann, jedoch sind diese Unterlagen entscheidend für eine erfolgreiche, weil mit einer hohen Rückerstattung versehende, Steuererklärung.
Der wichtigste und einfachste Posten für eure erfolgreiche Steuererklärung sind die Fahrtkosten zur Arbeit, auch Pendlerpauschale genannt. Hierzu müsst ihr nur angeben, an wie vielen Tagen ihr von eurer Wohnadresse zur ersten Tätigkeitsstelle (also eurem eigentlichen Arbeitsplatz) gefahren seid. Solltet ihr im Steuerjahr einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit gehabt haben, beachtet hierbei bitte, dass auch die Unfallkosten als gesonderter Punkt relevant wird.
Die Pendlerpauschale ist für den/die durchschnittliche/n Arbeitnehmer/in die größte Werbungskostenposition. Hier können bis zu 4.500 € Werbungskosten pro Jahr geltend gemacht werden. Grundsätzlich werden pro Kilometer 0,30 € pauschal vergütet. In den Jahren 2021, 2022, 2023 werden ab dem 21. Kilometer 0,35 € und in den Jahren 2024 und 2025 0,38 € pro Kilometer entschädigt.
Klassischerweise könnt ihr Kontoführungsgebühren entweder pauschal ansetzen oder die tatsächlichen Kosten absetzen, wenn diese belegbar höher sind.
Ebenfalls für viele Berufsgruppen wichtig sind die Arbeitsmittel. Die Anschaffungen sollten mit Rechnungen belegbar sein, damit die Kosten, die über den Pauschalbetrag hinaus gehen, auch abgesetzt werden können.
Viele von euch bilden sich neben der Arbeit auch fort. Die hierbei entstehenden Kosten (sofern ihr diese auch getragen habt) können abgesetzt werden. Erforderlich hierfür sind die Belege für die Fahrtkosten, etwaige Übernachtungskosten, Gebühren, Eintrittsgelder usw., sowie die Kosten der Lernmaterialien. Vergesst bitte nicht, die Übernachtungspauschalen, Verpflegungspauschalen oder Pendlerpauschalen anzusetzen, wenn ihr eure Belege hierfür nicht mehr finden könnt.
Für eine gute Arbeitsstelle bewirbt man sich auch. Die Kosten hierfür könnt ihr ebenso absetzen, oder den dafür vorgesehenen Pauschalbetrag pro Bewerbung ansetzen. Klassischerweise könnt ihr auch Telekommunikationskosten und Internetkosten absetzen, sofern diese einer beruflichen Nutzung unterliegen. Auch hier gibt es pauschale Prozentanteile, die ihr von den jeweiligen Rechnungen berücksichtigen könnt. Gleiches gilt für die berufliche Nutzung eures privaten Computers.
Wer von euch auch Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden oder beruflich bedingter Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen zahlt, kann diese ebenfalls ansetzen.
Wichtig ist auch die Umzugspauschale, die angesetzt werden kann, wenn man beruflich bedingt umgezogen ist. Nicht zuletzt sind noch die Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzbar, sofern diese entstehen. Hierunter fallen Fahrtkosten, Kosten des Haushalts am Arbeitsort und Familienheimfahrten.
Versicherungsunterlagen
Für die Personen unter euch, die sich gerne absichern, sollten auch Versicherungsunterlagen bereithalten, um diese steuerlich absetzen zu können.
So könnt ihr Beiträge zur privaten Rentenversicherung absetzen (das ist gerade deshalb wichtig, weil ihr später in der Auszahlungsphase entsprechend Steuern zahlen müsst).
Auch Beiträge zur privaten Altersvorsorge (z.B. Riesterrentenbeiträge) können steuerlich abgesetzt werden. Wie ihr oben schon gesehen habt, ist hierfür die Anlage AV auszufüllen.
Beiträge zu Risiko- Lebensversicherungen sind ebenfalls absetzbar, wie auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen sind ebenfalls mögliche Positionen zur Absetzung von Kosten.
Weitere Unterlagen für die Steuererklärung
Nun bleiben einige Positionen offen, die möglicherweise noch in die Steuererklärung eingebaut werden sollen. Dies ist nicht immer möglich, jedoch gibt es einige Dinge, die überraschend absetzbar sind.
Eure persönlichen Arzt- und Krankenhauskosten sowie Zuzahlungen zu Medikamenten könnt ihr in der Steuer ebenso geltend machen, wie Zuzahlungen zu Brillen.
Einige haben auch Hilfe im Haushalt oder haben einen Handwerker gebraucht. Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker sind steuerlich absetzbar, wie auch Kosten für die Steuerberatung. Für Mieter ist daher die Betriebskostenabrechnung relevant, da sich dort einige Positionen befinden, die in der Steuererklärung eingegeben werden können.
Zwar kann man sich die Steuererklärung deutlich vereinfachen und lediglich mit Freibeträgen und Pauschalen arbeiten, jedoch ist in den meisten Fällen eine tiefere Auseinandersetzung mit der eigenen Steuererklärung hilfreich und führt zu größerem finanziellem Erfolg. Vor allem, wenn man bedenkt, dass man bei einer guten Ablage der Unterlagen im laufenden Jahr, die Steuererklärung an einem Nachmittag erstellen kann, sollte man dies angehen. Über die Jahre und Jahrzehnte sammeln sich so Vermögenswerte an, die für große Träume, Anschaffungen oder Dinge, wie Altersvorsorge und Rücklagen genutzt werden können.
Gerade bei den Steuern sind die Einhaltung von Fristen sehr wichtig. Insgesamt gibt es mehrere Fristen, die einem im Alltag begegnen können. Die wichtigste Frist ist wohl die allgemeine Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung. Hinzu kommt noch die Verjährungsfrist von 7 Jahren, sofern keine Steuererklärung abgegeben wurde und die allgemeine Frist für rückwirkenden Verlustvortrag, die bei 4 Jahren liegt, sofern eine Steuererklärung abgegeben wurde.
Die allgemeine Abgabefrist – 31.10.2022
Die reguläre Abgabefrist vom 31.07. eines jeden Jahres wurde für die Steuer 2021 verlängert. Der reguläre Abgabetermin liegt hiermit am 31.10.2022. Sofern man sich durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein Hilfe organisiert, verlängert sich die Frist auf den 31.08.2023. Zu beachten ist hierbei, dass der Lohnsteuerhilfeverein ausschließlich der Belange der Lohnsteuer beraten und umsetzen darf. Alle, die noch einen Gewerbebetrieb haben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben und dies in die Einkommenssteuer einfügen müssen, müssen trotz des Lohnsteuerhilfevereins entsprechende Steueranlagen eigenständig umsetzen.
Die Festsetzungsverjährung und Verlustvortrag
Grundsätzlich kann bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung eingereicht werden. Besonderheit hierbei ist, dass die rückwirkende Steuererklärung in einigen Fällen 7 Jahre rückwirkend möglich ist. In jedem Fall ist der Stichtag zur Abgabe jeweils der 31.12. eines Jahres. Da der Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich ist, ist dies insbesondere für Studenten interessant. In der Ausbildung und im Studium sind die Ausgaben oftmals höher als die Einnahmen, sodass Verluste entstehen, die in das nächste Jahr übertragen werden können. In der Konsequenz erwartet im ersten Jahr der Berufstätigkeit eine erhebliche Rückzahlung.
Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung mit ELSTER?
ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Das Programm ermöglicht die elektronische Bearbeitung und Einreichung von Steuererklärungen. Die Pflicht zur Nutzung dieses Programms gilt für alle Bürger, die selbstständig mehr als 410 € erwirtschaftet haben. Bürger, die ausschließlich in einem Angestelltenverhältnis stehen, können Elster freiwillig und kostenfrei nutzen.
Der Freischaltungsprozess für das Elsterprogramm ist sehr einfach. Nach einer Registrierung bei Elster verschickt das Finanzamt an euch die notwendigen Aktivierungsdaten per Post und per Mail.
Mit den Aktivierungsdaten erstellt ihr dann eure Zertifikatsdatei, die ihr abschließend runterladet.
Im letzten Schritt loggt ihr euch bei Elster mit dem neu erstellten Zertifikatsdatei ein. Die Gültigkeit der Zertifikatsdatei muss jährlich verlängert werden. Bei Ablauf des Zertifikats muss der Registrierungsprozess erneut gestartet werden.
Vorteil von ELSTER ist, dass eine Plausibilitätsprüfung der Eingaben automatisch integriert ist und so eine Vielzahl von Eingabefehlern behoben werden können. Ebenfalls von Vorteil ist, dass die Anlagen, die auszufüllen sind, auf der ELSTER Plattform zur Verfügung stehen.
Der Ertrag
Uns ist bewusst, dass einige bei all den Fristen und Unterlagen eben dieses Gefühl beschleicht, welches Sie schon zuvor von der Steuererklärung abgehalten hat. Wir wollen daher unabhängig von den Fakten den Ertrag und den tatsächlichen Aufwand aufzeigen, um den Schrecken zunehmen. Hierzu haben wir zwei Beispielrechnungen für euch aufbereitet, um aufzuzeigen, wie schnell eine Ersparnis von hunderten Euros zustande kommen können.
Beispielrechnung mit 20.000 € Bruttoeinkommen
Hierzu folgendes Beispiel zur Veranschaulichung (Berechnungsstand 2020):
Anton geht seiner Arbeit im Supermarkt nach. Er hat keine weiteren Einkünfte und verdient 24.000 € brutto im Jahr. Damit liegt Anton in der mittleren Progressionszone (14.533 – 57.051 €).
Bei einem Bruttogehalt von 24.000 € im Jahr liegt die steuerliche Belastung bei 3.436 €. Die Durchschnittsbelastung von Anton liegt bei gerundeten 14 %.
Anton muss an jedem Arbeitstag genau 50 Kilometer zur Arbeit fahren. Im Steuerjahr hat er insgesamt 220 Arbeitstage absolviert. Für die Fahrten zur Arbeit kann Anton mittels der Pendlerpauschale (220 Tage * 20*0,3 + 30*0,35) = 3.630 € absetzen. Diese Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen unmittelbar. Aufgrund anderer absetzbarer Posten kann Anton insgesamt 5.000 € als Werbungskosten geltend machen.
Nach Abzug der Werbungskosten in Höhe von 5.000 € liegt die steuerliche Belastung nur noch bei 2.086 €. Insgesamt hat Anton so 1.350 € Steuern gespart.
Das Beispiel verdeutlicht die Wichtigkeit, eine Steuererklärung abzugeben. Gerade Bürger, die angestellt sind und keine weiteren Einkünfte haben, bekommen in nahezu jedem Fall Geld zurück. Tatsächlich wird monatlich mit der Lohnsteuervorauszahlung meist mehr abgeführt als nach Abzug der Werbungskosten und Freibeträge tatsächlich geschuldet wird. Bei Nichtabgabe der Steuererklärung wird dieses Vermögenspotenzial jährlich verschenkt. Auf ein Arbeitsleben gerechnet ergeben sich schwindelerregende Summen, die durch den Aufbau eines einfachen Systems, dass jährlich einmal umgesetzt wird, im eigenen Vermögen verbleiben.
Beispielrechnung mit 70.000 € Bruttoeinkommen
Ein weiteres Beispiel soll verdeutlichen, wie finanziell erheblich es sein kann, eine Steuererklärung zu machen (Berechnungsstand 2020):
Bettina verdient 70.000 € und liegt somit in der oberen Progressionszone. Bei diesem Bruttoeinkommen liegt die steuerliche Belastung bei 20.436 €. Bettina kann wieder 5.000 € Werbungskosten aus Ihrem Arbeitsverhältnis geltend machen. Zusätzlich bildet Sie sich mit einem Masterstudiengang an einer Universität fort. Die Fortbildungskosten liegen im Steuerjahr bei insgesamt 5.500 €. Insgesamt senken diese Ausgaben das zu versteuernde Einkommen um 10.500 €. Die verbliebende Steuerlast auf dieses Einkommen liegt bei 16.026 €.
Die steuerliche Ersparnis liegt bei 4.410 €.
Die beiden Beispiele sollen verdeutlichen, dass oftmals gerade den Bürgern, die Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, mit einer erheblichen Rückzahlung rechnen können. Mit einem eigenen System oder die Zuhilfenahme eines fachkundigen Dritten ergeben sich oftmals Rückzahlungen vom Finanzamt, die einem 13. Gehalt nahestehen. Die Kosten sind ohnehin entstanden. Es ist nur logisch, diese auch geltend zu machen, um euer eigenes Vermögen zu schützen. Dadurch wird euer Anteil am Gemeinwohl mit den geleisteten Steuern nicht geschmälert, sondern auf den gesetzlich angemessenen Anteil angepasst.
Der Aufwand
Der Aufwand ist gering, wenn man sich ein paar Tipps zu Herzen nimmt. Beschäftigt euch einmal mit den Unterlagen und Kosten, die ihr bei einer Steuererklärung einreichen könnt. Im Laufe des Jahres legt ihr diese Papiere in Kopie in einem Ordner ab, sodass ihr diese nur noch abrufen müsst, wenn ihr eure Steuererklärung macht oder dies an Dritte übergeben wollt. Natürlich könnt ihr diese Unterlagen auch digital in einer Ordnerstruktur integrieren und die Originale normal abheften. Dies hat den Vorteil, dass die digitalen Unterlagen nur noch freigegeben werden müssen, falls ein Dritter hierauf Zugriff benötigt.
Im Kern benötigt ihr nur eure Arbeitsunterlagen, eure Kontoauszüge, falls Arbeitsmittel oder Fortbildungsmittel gekauft worden sind, eure Erklärung der Bank über Kapitalerträge, Versicherungsbeiträge, Kirchensteuerunterlagen (für Kirchensteuerpflichtige) und euren Kalender/Fahrtenbuch für Fahrten zur Arbeit, um die Pendlerpauschale und etwaigen Verpflegungspauschale einzutragen. Um etwas mehr Ertrag, also Rückzahlungen, aus der Steuererklärung zu haben, können noch Dinge wie Bewerbungspauschalen abgesetzt werden. Hierzu ist die Hilfe vom fachkundigen Dritten jedoch empfehlenswert, um alle Ausgaben und Pauschalen ordnungsgemäß einzutragen.
Fazit
Eine Steuererklärung lohnt sich. Wie in den Rechenbeispielen belegt, sind die Rückzahlungen vom Finanzamt teilweise sehr groß und können, wenn man das Arbeitsleben auf 40 Jahre definiert, ein erhebliches Vermögen darstellen. Unser Tipp ist daher, sich einmal intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dann sind die jährlichen Steuersessions in wenigen Stunden erledigt. Der Nutzen daraus kann jedoch sehr groß sein, sodass man je nach den eigenen Ansprüchen entweder jedes Jahr, von dem Geld, Urlaub machen kann, das Geld anspart oder die Arbeitszeit reduzieren kann, bei gleichem Jahreseinkommen.
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