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Kirchensteuer

Die Kirchensteuer – zeitgemäßer Mitgliedsbeitrag oder Auslaufmodell?

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die sich an deine Einkommenssteuer richtet. Sie gilt für alle Mitglieder ihrer jeweiligen Kirche. Eingeführt wurde die Kirchensteuer, wie wir sie heute kennen, im Jahre 1919 in der Weimarer Republik. In der Weimarer Verfassung stand in Artikel 137 geschrieben, dass Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, die Berechtigung besitzen, Steuern zu erheben. Erstmalig eingeführt wurde die Kirchensteuer jedoch schon im Jahre 1876 – diese Abgabe wurde noch Umlage genannt und durfte nur unter der Bedingung erhoben werden, wenn die sonstigen Mittel zum Erhalt nicht ausreichen würden.

Lotsenrunde

Seit wann gibt es die Kirchensteuer?

Erstmalig wurde sie 1876 eingeführt. Die heutige Form der Kirchensteuer existiert seit 1919.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

In den meisten Bundesländern liegt die Kirchensteuer bei 9 %. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie jedoch bei 8 %.

Wie kann man die Kirchensteuer vermeiden?

Die Kirchensteuer kann nur durch einen Austritt vermieden werden, da diese direkt an die Einkommenssteuer gebunden ist.

Wie kann ich aus der Kirche austreten?

Mit dem Personalausweis und formlosen Antrag ohne Begründung kann im Standesamt, dem Kirchenbüro, dem Gemeindebüro oder einem Amtsgericht am gewöhnlichen Wohnsitz beantragt werden.

6 Fakten zur Kirchensteuer

Der Steuersatz für die Kirchensteuer liegt bundesweit bei 9 %. Lediglich in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern liegt der Steuersatz bei 8 %. Dies liegt daran, dass die Kirchensteuer im Landesrecht individuell geregelt wird.

Die Kirchensteuer beschert den kirchlichen Gemeinden jährlich Milliardeneinkünfte. 2021 nahm die Katholische Kirche 6,73 Milliarden Euro und die evangelische Kirche 5,99 Milliarden Euro ein. 

Berechnungsgrundlage für deine Kirchensteuerbeiträge ist der zuvor in der Einkommenssteuererklärung festgesetzte Einkommenssteuerbetrag. Auf diesem wird der prozentuale Kirchensteuerbetrag ausgerechnet.

Die Kirchensteuer wird in Deutschland nicht von den Kirchen, sondern von den staatlichen Finanzämtern berechnet und eingetrieben.

Die Kirchensteuer – zeitgemäßer Mitgliedsbeitrag oder Auslaufmodell?<br />

Die Kirchensteuer ist kein typisch deutsches Phänomen, jedoch ist im europäischen Ausland die Erhebung einer Kirchensteuer nicht üblich. Im katholischen Polen wird keine Kirchensteuer erhoben. Ebenso wenig in Frankreich und den Niederlanden. Mit Ausnahme von Italien (ebenfalls 8 %) sind die Kirchensteuersätze in den meisten Ländern jedoch zwischen 0,7 % bis 2 %.

Bis Mitte des Jahrzehnts wird ein Rückgang der Kirchensteuer erwartet. Dies hängt mit der großen Zahl der Kirchenaustritte zusammen.

Kirchenmitgliedschaft und -austritt

Um kirchensteuerpflichtig zu sein, musst du Mitglied einer christlichen Religionsgemeinschaft sein. 2021 waren nur noch 51 % aller Bundesbürger in der katholischen oder evangelischen Kirche. Zum Vergleich: Im Jahre 1990 waren noch 72 % in den Kirchengemeinschaften vertreten. Aktuell sind es nur noch rund 48 %. Die Kirchenmitgliedschaft endet im Falle des Todes oder der aktiven Handlung – eines Kirchenaustritts.

Kirche von innen

Die Kirchenmitgliedschaften gehen aufgrund des demografischen Wandels und der verhältnismäßig geringeren religiösen Zuneigung der jüngeren Generationen runter. Für die Kirchen ein noch größeres Problem sind jedoch die aktiven Kirchenaustritte. Die Gründe hierfür sind vielfältig – sollen jedoch ausnahmsweise nicht Thema in dieser Woche sein. 

2022 verlor die evangelische Kirche und 3 % aller Mitglieder durch Austritte. Von der Kirche wird mit großer Sorge beobachtet, dass die Anzahl der Austritte wieder größer ist als die Todesfälle. Die evangelische Kirche hat 365.000 Mitglieder durch den Tod verloren, aber 380.000 Menschen durch aktiven Austritt. Zum Vergleich, die Zahl der Wiedereintritte in die evangelische Kirche lag bei lediglich 19.000.

Die Zahlen der katholischen Kirche sind noch nicht veröffentlicht. Traditionell treten jedoch mehr Katholiken aus der Kirche aus. Absehbar ist jedoch, dass der Trend des sprunghaften Anstiegs der Austritte auch wegen der verlangsamten Bearbeitung der Anträge vorerst nicht abnimmt.

Wie kann ich aus der Kirche austreten?

Für den Austritt aus der Kirche ist ein persönliches Erscheinen nötig. Für den Austritt wird ein Personalausweis oder Reisepass zzgl. Meldebescheinigung notwendig. Das föderale System macht auch vor der staatlichen Verwaltung der Kirchenaustritte halt. Je nach Bundesland kann direkt im Kirchenbüro der Austritt beantragt werden.  Weitere Anlaufstellen sind das Standesamt, das Gemeindebüro oder das Amtsgericht. Für den Kirchenaustritt berechnen die staatlichen Stellen eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand. Mit Ausnahme in Bremen. Hier ist der Austritt kostenlos.

Ist der Verwaltungsakt abgeschlossen, wird der Austritt automatisch an das Finanzamt gemeldet. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen empfiehlt sich jedoch, den Austritt in der Buchhaltung des Arbeitgebers zusätzlich zu melden. 

In einigen Fällen wird ungerechtfertigt weiter die Kirchensteuer abgeführt. Sollte zu viel Kirchensteuer gezahlt worden sein, kann diese mit der Einkommenssteuererklärung zurückverlangt werden.

Die Lotsenfassung

Seit Jahren nehmen die Kirchenaustritte zu. Dabei übersteigt die Zahl der aktiven Austritte die Zahl der Todesfälle in den jeweiligen Kirchengemeinschaften. Die Gründe für einen Austritt sind vielfältig. In einigen Gemeinden des Landes sind die Termine auf Monate ausgebucht. Die Einkünfte aus der Kirchensteuer stiegen in den letzten Jahren noch an. Dies hängt damit zusammen, dass die Kirchensteuer prozentual von der Einkommenssteuer abhängt. Ab Mitte des Jahrzehnts wird jedoch auch das Volumen der Kirchensteuer sinken. Die seit 1919 verankerte Kirchensteuer steht zudem immer wieder in der Kritik. Hast du Fragen oder Kritik? 

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Lotse Christopher (7)
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