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14 Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium

Du hast dein Abitur bestanden, möchtest jetzt studieren und fragst dich, wie du das finanzieren sollst? Gerade diejenigen, die nicht in Ihrer Heimatstadt studieren können oder wollen, stellen sich diese Frage. Miete, Lebensmittel, Strom, Internet, alles kostet Geld. Hinzu kommen auch noch die Kosten für das Studium selbst: Semesterbeiträge, Bücher und andere Materialien.

Da du durch das Studium in der Regel kein Geld verdienen wirst und auch nicht einfach Hartz IV beantragen kannst, musst du dich anderer Finanzierungsmöglichkeiten bedienen. In diesem Blogbeitrag stellen wir dir verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung deines Wunschstudiums vor.

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Unterhalt

Deine Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, dir bis zum Abschluss deiner Erstausbildung Unterhalt zu zahlen, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. Dies gilt auch für den Masterabschluss, sofern der Master auf dem Bachelor aufbaut und du ihn im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bachelor beginnst.

Aber Achtung: Es gibt zwar keine starre Altersgrenze, zu der deine Eltern zur Unterhaltsleistung verpflichtet sind, jedoch kann der Unterhaltsanspruch gekürzt werden oder wegfallen, wenn du nicht zielstrebig und zügig studierst. Das heißt nicht, dass ein Fachrichtungs- oder Universitätswechsel grundsätzlich ausgeschlossen ist. Allerdings soll die finanzielle Belastung für deine Eltern kalkulierbar bleiben. Deine Eltern können daher sogar Nachweise zum Fortgang des Studiums verlangen.

Wie hoch dein Unterhaltsanspruch ist, richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und kann mithilfe der Düsseldorfer Tabelle ermittelt werden.

Düsseldorfer Tabelle

Lebst du noch zu Hause, muss der Unterhalt nicht (vollständig) ausgezahlt werden. Es genügt in der Regel, wenn deine Eltern ihn dir in Form einer Unterkunft, Lebensmitteln etc. gewähren (§ 1612 Abs. 2 BGB) und dir ein Taschengeld geben.

Wohnst du nicht mehr zu Hause und zahlen deine Eltern keinen Unterhalt, obwohl du einen Unterhaltsanspruch gegen sie hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellen.

Kindergeld

Kindergeld wird während der Ausbildung in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Das Kindergeld beträgt zwischen 219 und 250 Euro (Stand Oktober 2022), wobei sich dies danach richtet, wie viele ältere Geschwister du hast.

Anspruchsberechtigt ist allerdings einer deiner Elternteile. Denn das Kindergeld ist als kleiner finanzieller Ausgleich für die Kosten gedacht, die Eltern wegen ihrer Kinder haben.

Aus diesem Grund erhält eines deiner Elternteile auch dann weiterhin das Kindergeld, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Es wird dann mit dem Unterhalt verrechnet, den dir deine Eltern gewähren. 

Wenn deine Eltern dir allerdings keinen Unterhalt zahlen, kannst du unter Umständen einen Abzweigungsantrag stellen, sodass die Familienkasse (auch: Kindergeldkasse) das Geld auf dein Konto überweist.

3 Kindergeldtabelle mit Quelle

BAföG

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist die Bundesausbildungsförderung, für die du einen entsprechenden Antrag stellen musst. Auf diese hast du einen Anspruch, wenn du dich in deinem Erststudium befindest und dieses in Vollzeit ausübst. Du darfst grundsätzlich höchstens 44 Jahre alt sein. Es ist unerheblich, ob du noch zu Hause lebst.

Lebst du noch bei deinen Eltern, liegt der BAföG-Höchstsatz bei 633,00 Euro, lebst du nicht mehr bei ihnen, liegt der Höchstsatz bei 934,00 Euro, wobei der Zuschlag für die Pflege- und Krankenversicherung jeweils schon beinhaltet ist (Stand August 2022).

2 BAföG Bedarssatztabelle mit Quelle

Aber auch das Einkommen deiner Eltern oder deines/r Ehegatten/in spielt eine Rolle bei der Prüfung, ob du einen Anspruch auf die Förderung hast. Sie haben bestimmte Freibeträge, die sie für sich behalten dürfen. Alles, was sie darüber hinaus an Einkommen haben, müssen sie für deine Unterstützung aufbringen. Wenn deine Eltern bzw. dein/e Ehegatte/in ein Einkommen haben, das über den jeweils einschlägigen Freibetrag hinaus geht, kann es sein, dass du zumindest einen anteiligen Anspruch auf die Ausbildungsförderung hast.

Auch dein Vermögen und dein Einkommen werden bei der Anspruchsprüfung genau unter die Lupe genommen. Bis zu einem Alter von 29 Jahren darf dein Vermögen nicht höher als 15.000,00 Euro sein. Bist du bereits 30 Jahre oder älter, darfst du 45.000,00 Euro angespart haben (Stand Oktober 2022).

Hast du durch einen Nebenjob ein Einkommen, erbst du, erhältst du ein Stipendium oder hast du andere Einkünfte, musst du diese gegenüber dem BAföG-Amt angeben. Denn dein Einkommen wird (teilweise) auf deinen Anspruch angerechnet, sodass dieser sich entweder verringert oder komplett entfällt. Kindergeld wird allerdings nicht auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Wie beim Elternunterhalt gilt auch bei der Ausbildungsförderung, dass du zügig und zielorientiert studieren musst. Die Förderung wird grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit gewährt. Aus diesem Grund verlangt das BAföG-Amt nach dem vierten Semester Leistungsnachweise. In gewissen Grenzen ist allerdings auch ein Überschreiten der Regelstudienzeit oder ein Wechsel der Fachrichtung möglich, ohne dass dein Anspruch entfällt.

Die Förderung, die du erhältst, ist je hälftig ein Zuschuss und ein Darlehen. Während du das Darlehen bis zu einem Betrag in Höhe von 10.010,00 Euro zurückzahlen musst, darfst du den Zuschuss behalten (Stand Oktober 2022).

Wohngeld

Grundsätzlich haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie, dem Grunde nach, einen Anspruch auf BAföG haben. Liegen also sämtliche Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit deines Studiums vor, ist ein Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn tatsächlich kein BAföG gezahlt wird, weil zum Beispiel dein eigenes Vermögen zu hoch ist.

Erhältst du aber zum Beispiel kein BAföG mehr, weil du die Regelstudienzeit überschritten hast, solltest du Wohngeld beantragen. Zuvor musst du allerdings einen BAföG-Antrag gestellt haben, um nachweisen zu können, dass du keinen Anspruch auf die Förderung hast. Wie hoch dein Anspruch auf Wohngeld ist, richtet sich nach deinem Einkommen, der Anzahl deiner Haushaltsmitglieder und deiner Miete.

Untervermietung

Wohnst du allein in einer Wohnung, dann könnte eine weitere Geldquelle die Untervermietung einzelner Zimmer deiner Wohnung sein. Dazu musst du zunächst das Einverständnis deines Vermieters einholen. Ist dies getan, musst du dir überlegen, ob du die Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietest.

Vermietest du das Zimmer möbliert, vermietest du also auch deine Möbel. Daraus ergibt sich, dass du also auch für die Nutzung dieser Möbel einen Mietzins verlangen kannst, allerdings treffen dich auch die Pflichten eines Vermieters. Das heißt, du bist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Mietgegenstände Instand zu halten.

Wenn du dich für eine Untervermietung entscheidest, beachte auch, dass Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Internet etc. berücksichtigt werden müssen. Idealerweise werden hierzu direkt im Untermietvertrag entsprechende Vereinbarungen getroffen. Gerne kannst du hierfür unseren Muster-Untermietvertrag benutzen.

Stipendien

Geprägt durch die Filmindustrie glauben viele, dass Stipendien nur etwas für Hochbegabte und Überflieger sind. Das stimmt aber nicht. Es gibt eine ganze Reihe an Stipendien, die an andere Voraussetzungen anknüpfen. Solche Voraussetzungen können zum Beispiel sein, dass du die erste Person in deiner Familie bist, die studieren wird. Aber auch zeitlich begrenzte Stipendien, die dich während deiner Abschlussarbeit entlasten sollen, gibt es. Waisen oder Halbwaisen werden ebenfalls gefördert.

Bildungsfonds

Neben Stipendien gibt es noch Bildungsfonds. Diese fördern ausgewählte Studenten, indem sie sie finanziell unterstützen und ihnen ein exklusives Netzwerk bieten, durch das sie erfolgreich in das Berufsleben starten können. In aller Regel muss die finanzielle Unterstützung nach dem Einstieg in das Berufsleben allerdings zurückgezahlt werden.

Werkstudenten-/Nebenjob

Natürlich kannst du während deines Studiums auch Arbeiten gehen. Möglich ist zum Beispiel eine geringfügige Beschäftigung. Bei dieser verdienst du maximal 520,00 Euro netto pro Monat (Stand Oktober 2022). Da du nicht weniger als den Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro brutto pro Stunde verdienen darfst, liegt die Arbeitszeitgrenze für einen solchen Nebenjob bei 43,33 Stunden pro Monat. Wenn du dich entscheidest, in die Rentenkasse einzuzahlen, fällt dein Nettolohn entsprechend geringer aus.

Solltest du hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung noch familienversichert sein, bleibt dies trotz deinen Nebenjobs so, solange du nicht mehr als 520,00 Euro im Monat verdienst. Willst du mehr Geld verdienen, lohnt sich ein Werkstudentenjob. Allerdings entfällt dann der Vorteil der Familienversicherung, sodass du in den Studententarif deiner Krankenversicherung rutschst.

Was du verdienst, richtet sich nach deinen Fähigkeiten und der Anzahl der Stunden, die du arbeitest. Du kannst mit dem Arbeitgeber also frei verhandeln. Allerdings darfst du dabei eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden während des Semesters nicht überschreiten. Andernfalls verlierst du gegenüber der Krankenkasse deinen Studierendenstatus, sodass du die regulären Krankenkassenbeiträge zu zahlen hast.

Nicht für die Krankenkasse ist der Studierendenstatus wichtig. Auch damit ggf. weiterhin Kindergeld gezahlt wird, darfst du ihn nicht verlieren.

Schau dir auch gerne unseren Muster-Werkstudentenvertrag an, um einen Eindruck zu gewinnen, welche Regelungen dieser enthalten kann.

In den Semesterferien gilt die 20-Stunden-Regel grundsätzlich nicht. Auch wer hauptsächlich abends und am Wochenende arbeitet, kann ggf. mehr arbeiten. Allerdings entscheidet allein deine Krankenkasse, ob diese Ausnahmen anerkannt werden. Sinnvoll ist es daher, direkt deine Krankenkasse zu kontaktieren. So gehst du sicher, dass dich keine Nachzahlungen überraschen.

Als Werkstudent bist du einkommensteuerpflichtig. Das heißt, es wird für dich Einkommensteuer abgeführt. Aus diesem Grund solltest du unbedingt eine Einkommensteuererklärung machen. Inwiefern sich diese lohnt, kannst du in unserem Blogbeitrag dazu lesen.

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Kontakte in die Wirtschaft zu knüpfen, ist aber nicht nur für einen Werkstudentenjob sinnvoll. Manche Arbeitgeber finanzieren dir auch eine nebenberufliche Fortbildung. Anstatt in die klassische Gehaltsverhandlung zu gehen, kannst du auch um die Finanzierung eines weiteren Abschlusses bitten. Je nachdem, welche Abschlüsse in deinem Unternehmen benötigt werden, kann also auch ein Masterstudium oder gar ein Steuerberaterexamen vom Arbeitgeber finanziert werden.

Meistens verpflichtest du dich im Gegenzug, für eine bestimmte Zeit in dem Unternehmen zu bleiben, wenn es dir deine Fortbildung finanziert. Hältst du dich nicht an diese Verpflichtung, wird meist vereinbart, dass du die Fortbildungskosten (teilweise) an den Arbeitgeber zurückzahlen musst.

Solltest du eine solche Verpflichtung eingehen, solltest du dir also bei einem Arbeitgeberwechsel stets darüber bewusst sein. Manchmal ist es möglich, mit dem neuen Arbeitgeber zu vereinbaren, dass er die Rückzahlung an deinen aktuellen Arbeitgeber übernimmt. Auch dies ist überwiegend an die Verpflichtung gekoppelt, dass du eine bestimmte Zeit in dem Unternehmen bleibst.

Selbständigkeit

Du kannst dich neben dem Studium auch selbständig machen. Der Vorteil ist, dass du deine Arbeitszeiten frei einteilen kannst. Allerdings hast du auch keinen Urlaubsanspruch und bist selbst dafür verantwortlich, deine Auftraggeber zu suchen.

Solltest du diese Möglichkeit dennoch in Erwägung ziehen, lies gerne unseren Blogartikel zum Thema Gründung.

Privater Kredit

Die meisten denken bei dem Wort Kredit sofort an eine Bank. Die meisten Kredite bei der Bank sind allerdings nicht für die Studienfinanzierung geeignet, weil die Zinsen viel zu hoch sind. Außerdem werden solche Kredite in der Regel nur gewährt, wenn du eine gewisse Bonität nachweisen kannst. Die Bank möchte also in aller Regel eine Sicherheit, dass du den Kredit auch zurückzahlen kannst.

Du kannst aber auch Verwandte wie zum Beispiel deine Großeltern oder deine Tante bzw. deinen Onkel um finanzielle Unterstützung bitten. Wenn deine Großeltern also zum Beispiel etwas Vermögen haben und dieses nicht selbst benötigen, könntest du dir Geld von ihnen leihen.

Dabei solltest du insbesondere abwägen, ob eine solche Bitte den Familienfrieden beeinträchtigen könnte oder dich diese Art der Studienfinanzierung zu sehr unter Druck setzen würde. Ist das der Fall, dann lass lieber die Finger davon.

Solltet ihr euch aber einig werden, dann achte darauf, dass ihr alles vertraglich vereinbart. Dazu zählt nicht nur, dass geregelt wird, ab wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung erfolgt. Es sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass du ggf. im Anschluss an das Studium nicht sofort in der Lage bist, mit der Rückzahlung zu beginnen. Auch was bei einer vorübergehenden Erwerbslosigkeit passiert, solltet ihr klären. Solltest du während des Studiums arbeiten gehen oder anderweitig ein Einkommen generieren, sollte vorab besprochen werden, inwiefern das den Kredit beeinflusst.

Studienkredit

Manche Banken vergeben aber auch sogenannte Studienkredite. Der wohl bekannteste Studienkreditgeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Diese Kredite zeichnen sich dadurch aus, dass du keinen einmaligen Betrag ausgezahlt bekommst, sondern eine monatliche Zahlung erfolgt. Außerdem fallen die Zinsen deutlich geringer aus als die anderer Kreditarten. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel erst einige Zeit nach der letzten Auszahlung.

Die Höhe der monatlichen Auszahlung legst du selbst fest. Daher ist es sinnvoll, vorab zu berechnen, wie hoch der benötigte monatliche Zuschuss sein sollte. Am besten schreibst du dafür alle deine Fixkosten auf und führt eine gewisse Zeit ein Haushaltsbuch. So kannst du am besten sehen, wie viel Geld du wirklich brauchst. Es ist zwar schön, mehr Geld als nötig zur Verfügung zu haben, allerdings wächst aufgrund der Zinsen dadurch der Betrag erheblich, den du zurückzahlen musst.

Bei der KfW beträgt der monatliche Auszahlungsbetrag zwischen 100,00 und 650,00 Euro. Der Kredit ist zudem zeitlich begrenzt. Wie viele Semester du ihn ausgezahlt bekommen kannst, hängt von der Art deines Studiums ab.

Die Gewährung des Studienkredits ist an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel dein Alter geknüpft. Dein Einkommen oder Vermögen spielen hierbei allerdings keine Rolle. Außerdem wird die Kreditleistung nicht auf einen möglichen BAföG-Anspruch angerechnet.

Bildungskredit

Ähnlich wie der Studienkredit funktioniert auch der Bildungskredit. Allerdings fällt die monatliche Auszahlung mit 100, 200 oder 300,00 Euro deutlich geringer aus. Auch die Auszahlungsdauer von maximal zwei Jahren unterscheidet sich erheblich. Der Vorteil ist allerdings, dass die geforderten Zinsen nochmals geringer ausfallen als die des Studienkredits.

Auch der Bildungskredit wirkt sich nicht anspruchsmindernd auf das BAföG aus und wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.

Duales Studium

Bei einem dualen Studium hast du nicht nur den Vorteil, dass du einen höheren Bezug zur Praxis hast, weil du bereits in einem Unternehmen arbeitest. Du erhältst auch eine monatliche Bezahlung. Je nach Arbeitgeber fällt das Gehalt sogar recht hoch aus.

Beachten solltest du aber, dass ein duales Studium deutlich anstrengender sein kann als ein reines Studium. Du musst neben deiner Studienleistungen arbeiten.

Wir hoffen, dass du einen guten Überblick über die verschiedenen Geldquellen zur Finanzierung deines Studiums gewinnen konntest. Bei Fragen oder Anregungen schreib uns gern auf Instagram @vermoegenslotsen.

Antonia Goehring
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